Schindler, Cramer & Laurenti "Lu Solutions" GbR

AGB

§ 1 Geltungsbereich

Ihr Vertragspartner ist die Schindler, Cramer & Laurenti „Lu Solutions“ GbR mit Sitz in Olching.

  1. Lu Solutions verfügt über weitreichende Erfahrung im Bereich der Konzeptionierung, Erstellung und Vermarktung von digitalen Medieninhalten.
  2. Lu Solutions stellt ihre Leistungen ausschließlich unter Einbeziehung ihrer nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
  3. Das Angebot der Lu Solutions richtet sich sowohl an Unternehmen i.S.v. § 14 BGB wie auch an Verbraucher i.S.v. § 13 BGB.
  4. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lu Solutions und dem Kunden.
  5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, soweit sie den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, nicht anerkannt. Bedingungen des Auftraggebers sowie Abweichungen in der Auftragsbestätigung gelten nur, wenn sie von Lu Solutions ausdrücklich und in Textform anerkannt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Lu Solutions bietet Dienst- und Werkleistungen im Bereich Konzeptionierung, Erstellung und Vermarktung von digitalen Medieninhalten.
  2. Für den Umfang der von Lu Solutions zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Darüber hinausgehende Produktionserweiterungen, Änderung des Produktionszieles, der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten, sind mit der Geschäftsleitung von Lu Solutions in Textform zu vereinbaren.
  3. Lu Solutions wird die vom Auftraggeber genannten Informationen als richtig zugrunde legen. Soweit Unrichtigkeiten von Lu Solutions festgestellt werden, ist Lu Solutions verpflichtet, darauf hinzuweisen.
  4. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen gehören nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist.

§ 3 Leistungserbringung

  1. Lu Solutions erbringt die vereinbarten Leistungen für den Kunden als unabhängiger Vertragspartner.
  2. Lu Solutions unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Kunden. Lu Solutions ist in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei und nicht in die (betriebliche) Organisation des Kunden eingebunden.
  3. Lu Solutions ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Subunternehmen heranzuziehen. Lu Solutions ist frei in der Auswahl der hierzu Herangezogenen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, bestimmte Personen bei Lu Solutions anzufordern. Lu Solutions ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Mitarbeitern, den beauftragten Dritten oder den Subunternehmen die notwendigen Informationen zur Erfüllung des Auftrages weiterzuleiten und auch Material des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers 

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er Lu Solutions unaufgefordert alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass Lu Solutions eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von Lu Solutions zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
  3. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach den Ziff. 1 oder 2 oder aus anderem Grund obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von Lu Solutions angebotenen Leistung in Verzug, so ist Lu Solutions berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf Lu Solutions den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von Lu Solutions auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, unabhängig davon, ob Lu Solutions von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
  4. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ausgeführt, so kann Lu Solutions – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – ein Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 100 % des vereinbarten Honorars berechnen.

§ 5 Pflichten von Lu Solutions

  1. Lu Solutions benennt dem Auftraggeber einen die Produktion begleitenden Ansprechpartner. Die Art der Benennung ist an keine Form gebunden.
  2. Lu Solutions verpflichtet sich, mit allen zumutbaren Mitteln das Produktionsziel zu unterstützen.

§ 6 Kostenregelungen 

  1. Die an Lu Solutions zu entrichtenden Produktionskosten entsprechen dem in der Auftragsbestätigung genannten Betrag zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Angebote von Lu Solutions gegenüber potentiellen Auftraggebern sind für eine Dauer von zwei Wochen ab Angebotszugang bindend. Voraussetzung für die Gültigkeit des Angebots ist die vollständige Unterrichtung von Lu Solutions über alle die Produktion betreffenden Informationen, solange diese kostenrelevanter Natur sind. Die an Lu Solutions mitgeteilten Informationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Teil der Auftragsbestätigung ist.
  3. Eventuelle Lizenzgebühren für die vom Auftraggeber gewünschte Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte, trägt der Auftraggeber selbst.
  4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Verpackung, Versand, Versicherung, Druckkosten, Spezialgeräteverleih, Reisekosten und Spesen) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Lieferzeiten und Termine

  1. Lu Solutions bemüht sich stets um bestmögliche Einhaltung der gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilten Lieferzeiten oder Termine. Es handelt sich dabei nicht um rechtlich bindende Fixtermine, es sei denn, diese wurden ausdrücklich in Textform so vereinbart und ausdrücklich als solche bezeichnet. In der Auftragsbestätigung aufgeführte zeitliche Benennungen stellen keine ausreichende Deklarierung dar.
  2. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks oder Aussperrungen oder vorenthaltener und für die Produktion relevanter Informationen verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten verhältnisgemäß. Liegt die Ursache für eine Verzögerung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der Produktionsaufwand, kann Lu Solutions eine Vergütung dieses Mehraufwandes verlangen.
  3. Das fertige Produkt kann vier Wochen lang nach Fertigstellung und Information des Auftraggebers in Textform über den vereinbarten Weg abgerufen werden.

§ 8 Versand

  1. Versendungen erfolgen auf Kosten des Auftraggebers.
  2. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über. Beim Transport mit eigenen Fahrzeugen haftet Lu Solutions.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise aus den jeweiligen Angeboten von Lu Solutions zu Grunde. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Lieferung des Produkts oder der Leistung in der Regel per E-Mail.
  2. Wird ein Auftrag nach bereits erfolgter Auftragserteilung aus nicht von Lu Solutions zu vertretenden Gründen vom Auftraggeber gekündigt, so ist Lu Solutions berechtigt, dem Auftraggeber bis zu folgenden Anteil der gesamten Angebotssumme abhängig von der Projektphase als finanziellen Ausgleich in Rechnung zu stellen: Planung: 30 % Produktion: 60 % Postproduktion: 90 %
  3. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von Lu Solutions ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  4. Wird ein geforderter Vorschuss nicht gezahlt, kann Lu Solutions nach vorheriger Ankündigung die weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 10 Freiheit von Rechten Dritter

  1. Der Auftraggeber versichert, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritten Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Auftraggeber hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, Lu Solutions von den Ansprüchen Dritter freizuhalten. Lu Solutions ist berechtigt, dem Auftraggeber insoweit Weisungen zu erteilen und Auskunft über die von ihm getroffenen Vorkehrungen zu verlangen.
  2. Werden durch eine Leistung von Lu Solutions Rechte Dritter verletzt, wird Lu Solutions nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen. Dem Auftraggeber steht gegen Lu Solutions nur dann ein Anspruch zu, wenn die vertraglichen Leistungen vereinbarungsgemäß genutzt werden und die Ansprüche nicht durch eine Änderung verursacht wird, die der Auftraggeber selbst oder durch einen Dritten vorgenommen hat.
  3. Lu Solutions ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn Lu Solutions gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 11 Arbeitsergebnisse

  1. Lu Solutions hat das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen geistigen und gewerblichen Schutrechte an allen Daten, Arbeitsunterlagen, Entwürfen, Konzepten, Modellen, Systemen und Methoden, die im Rahmen eines Auftrages von Lu Solutions geschaffen werden.
  2. Lu Solutions räumt dem Auftraggeber das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte einfache Recht ein, das Produkt für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei Lu Solutions. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Lu Solutions.
  3. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Lu Solutions in Textform dürfen einfache Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer nicht genehmigten Verwertung, Vervielfältigung oder Adaption in Eigenregie oder durch Dritte ist gegenüber Lu Solutions eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gilt das Angebot von Lu Solutions, das gegenüber dem Auftraggeber abgegeben wurde.
  4. Der Auftraggeber hat bei jeder Nutzungshandlung sicherzustellen, dass als Urheber Lu Solutions genannt werden. Falls die Vertragsparteien keine besonderen Absprachen getroffen haben, können Art und Umfang der Nennung den branchenüblichen Gepflogenheiten entsprechen.
  5. Sämtliche nicht bearbeitete Inhalte in Wort, Bild und Ton gelten als Rohmaterial (im Folgenden Rohmaterial). Die Rechte für Rohmaterial verbleiben bei Lu Solutions. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber verbleiben sämtliche diesem zugeleiteten Ideen und Konzeptionsvorschläge bei Lu Solutions, unabhängig davon ob diese fernmündlich, schriftlich, persönlich, grafisch, als Werke der Fotografie, Filme oder in irgendeiner anderen Form präsentiert wurden. Sie unterliegen dem Urheberrecht und gelten als geschütztes geistiges Eigentum. Lu Solutions kann diese Ideen und Konzeptionsvorschläge durch Erklärung in Textform und gegen entsprechende Vergütung freigeben.
  6. Lu Solutions behält sich das Recht vor, fertige Produktionen zu Präsentationszwecken einzusetzen.

§ 12 Produktabnahme 

  1. Nach Beendigung der Produktion findet eine Abnahme statt.
  2. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Auftraggebers protokolliert. Diese Änderungen werden von Lu Solutions kostenfrei durchgeführt, soweit sie nicht bereits aus den vorher abgenommenen Zwischenstadien ersichtlich waren, oder sich konträr zu den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen verhalten.
  3. Für Änderungen, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen, werden die dem Auftragnehmer entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Die protokollierten Änderungen werden von Lu Solutions kurzfristig durchgeführt.
  4. Die Änderungen werden vom Auftraggeber in einer weiteren Präsentation abgenommen. Alle darüber hinausgehenden Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 13 Gewährleistung und Haftung

  1. Lu Solutions haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
  2. Die Haftung von Lu Solutions beschränkt sich bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung von Rohmaterial ausschließlich auf Neulieferung in gleichem Umfang. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Lu Solutions. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch grundsätzlich auf die vereinbarte Vergütung beschränkt. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer einfachen Fahrlässigkeit von Lu Solutions beruhen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sind nach den gesetzlichen Bestimmungen von diesem Haftungsausschluss nicht umfasst.
  3. Eine Rückgriffshaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten für die persönliche Haftung ihrer Gesellschafter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen von Lu Solutions.
  5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Lu Solutions verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen
  6. Der Auftraggeber haftet für die im Zusammenhang mit der Verwendung von ihm gelieferten Film-, Bild- und Textmaterials stehenden Filme, Bilder und Texte. Eine tendenzfremde Verwendung oder Verfälschung sowie strafrechtlich relevante Nutzungen, insbesondere die zur Herabwürdigung des Urhebers, abgebildeter Personen oder sonstiger Dritter inklusive Personenvereinigungen führen können, sind unzulässig und berechtigen Lu Solutions zur fristlosen Kündigung. Es gilt § 9 Ziff. 2.
  7. Der Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich, die Freigabe zur Veröffentlichung von den auf dem von Lu Solutions erstellten Film- und Bildmaterial abgebildeten Personen (Rechteabtretung) einzuholen, soweit dies gesetzlich notwendig ist.
  8. Für jede aus der Veröffentlichung von Filmmaterial, Bildmaterial und/oder ihrem Zusammenhang mit dem veröffentlichten Text ruhende Rechtsverletzung, insbesondere von allgemeinen Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Markenrechten und/oder Eigentumsrechten sowie Eingriffen in die Privatsphäre, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt Lu Solutions von allen gegenüber Lu Solutions geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.

§ 14 Zurückbehaltungsrechte 

  1. Lu Solutions verpflichtet sich, jederzeit, spätestens jedoch nach Beendigung seiner Produktionstätigkeit, das ihm vom Auftraggeber anvertraute Eigentum einschließlich eventueller Abschriften und Auszüge herauszugeben. Lu Solutions kann die Herausgabe der Arbeitsergebnisse und Unterlagen des Auftraggebers verweigern, bis Lu Solutions bezüglich der Gebühren und Auslagen befriedigt ist, es sei denn, diese wären geringfügig.
  2. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

§ 15 Sonstige Vereinbarungen

  1. Der Auftraggeber trägt, sofern nichts anders vereinbart wird, für alle Aufträge an Dritte, die er Lu Solutions im Zusammenhang mit seinem Auftrag erteilt, das Risiko hierfür.
  2. Lu Solutions ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen, zu Werbezwecken zu verwenden, als Referenz anzugeben und dies auch zu veröffentlichen.
  3. Der Produktion wird an geeigneter Stelle folgender Urheberhinweis angefügt: “Produziert von Lu Solutions “.

§ 16 Beendigung des Vertrages

  1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.
  2. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Es gilt § 9 Ziff. 2.
  3. Lu Solutions ist in folgenden Fällen zur fristlosen Kündigung des Vertrages kündigen:
  • bei erheblichen, in Textform abgemahnten Vertragsverstößen, nach Setzen einer angemessenen Frist;
  • in Textform abgemahnten unterlassenen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, nach Setzen einer angemessenen Frist;
  • bei Zahlungsverzug;
  • bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Auftraggebers;
  • bei Zahlungseinstellung;
  • bei Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens des Auftraggebers
  • wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer es Lu Solutions unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Es gilt § 9 Ziff. 2.

§ 17 Verschwiegenheitspflicht

  1. Beide Partner vereinbaren, zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, Stillschweigen über die während der Zusammenarbeit bekanntgewordenen firmeninternen vertraulichen Informationen zu bewahren.
  2. Bei der Heranziehung von Mitarbeitern, fachkundigen Dritten und Subunternehmen hat Lu Solutions zu sorgen, dass diese sich in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichten.
  3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag steht und zur Erfüllung des Auftrages oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Ziff. 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
  4. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Bedingungen sowie zu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  5. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  6. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Lu Solutions.
  7. Der Gerichtsstand ist – soweit zulässig und nicht anders vereinbart, 82256 Fürstenfeldbruck, Bayern.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.